Don Gusto 30.1. Hefeextrakt ist laut Lebensmittelgesetz kein Geschmacksverstärker und muss somit von der Lebensmittelindustrie nicht auf ihren Produkten deklariert werden. Es handelt sich dabei aber um einen Stoff welcher die geschmacksverstärkenden Substanzen Glutamat, Inosinat und Guanylat enthält. Klingt für mich nach einer, für die Lebensmittelindustrie typischen, Abzocke. Immer wieder findet man Hefeextrakt in Produkten die groß auf ihren Packungen mit „frei von Geschmacksverstärkern“ werben, wie die Firma Knorr. Ich habe es leider auch schon auf einigen Bio-Produkten gesehen, was mich persönlich sehr verärgert. Man wird hier eigentlich nur verarscht. Ich habe hier für euch eine gute Erklärung von foodwatch zum Thema Hefeextrakt. Und für die Leute die glauben das ein Suppenwürfel (Brühwürfel) in die Suppe gehört habe ich ganz unten noch zwei tolle Rezepte für schmackhafte Suppen die auch ohne das beschissene und krankmachende Glutamat auskommen.
Liebe Grüße euer
Don Gusto
Antwort der foodwatch-Ernährungsberaterin Katrin Glang, auf eine Frage zum Thema Hefeextrakt:
Hinter dem Begriff „Hefeextrakt“ verbirgt sich letztlich nichts anderes als ein Geschmacksverstärker. Mit dem altbewährten Naturprodukt Hefe hat Hefeextrakt nicht mehr viel zu tun. Es wird zwar tatsächlich aus Hefe hergestellt, die Hefe dient jedoch lediglich als Eiweißlieferant. Bei der Herstellung werden die in der Hefe enthaltenen Aminosäuren extrahiert. So entsteht ein Stoff – eben der Hefeextrakt –, welcher die geschmacksverstärkenden Substanzen Glutamat, Inosinat und Guanylat enthält.
Das Schöne daran für die Lebensmittelindustrie: Hefeextrakt gilt laut Gesetz nicht als Geschmacksverstärker, sondern als natürliche Zutat. Wer in seinen Produkten über den Umweg Hefeextrakt also Glutamat einsetzt, darf trotzdem damit werben, keine Geschmackverstärker oder Glutamat zu verwenden. So steht auf der Maggi Natur Pur Bio Frühlingsgemüsesuppe von Nestlé beispielsweise die irreführende Werbeaussage: „Ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker lt. Gesetz“ (mehr dazu auf www.abgespeist.de). Auch bei Bioprodukten wird auf diesem Weg Glutamat zugesetzt, obwohl der Einsatz des Zusatzstoffes Glutamat selbst für Bioprodukte nicht gestattet ist. Hefeextrakt findet sich also durchaus auch im Bio-Brühwürfel oder im Bio-Brotaufstrich.
Übrigens: Hersteller können Glutamat auf der Zutatenliste auch als „Würze“, „Speisewürze“, „Sojawürze“, „gekörnte Brühe“ oder „Aroma“ tarnen. Wer auf eine geschmacksverstärkende Wirkung in seinem Essen verzichten möchte, sollte nach Produkten ohne die genannten Zutaten Ausschau halten.
Und hier noch einige Anmerkungen zu Glutamat:
Auch natürliche Lebensmittel enthalten Glutamat, so zum Beispiel Tomaten, Walnüsse, Schinken und Käse wie Gorgonzola oder Parmesan. Wer selbst kocht, muss jedoch deshalb die Verwendung von Parmesan und Tomaten nicht scheuen. Einer zu hohen Glutamat-Aufnahme sind hier schon natürliche Grenzen gesetzt – bevor man bei diesen Lebensmitteln kritische Mengen überschreitet, ist man längst satt oder verliert den Appetit. Problematisch ist aber die hohe Menge von zugesetztem Glutamat in Fertigprodukten.
Glutamat ist einer der umstrittensten Zusatzstoffe. Dabei geht es besonders um seine Rolle bei der Entstehung von Übergewicht. Einige wissenschaftliche Studien sprechen dafür, dass Glutamat die Hungerbremse im Gehirn außer Kraft setzt und dadurch dazu führt, dass die natürliche Sättigung nicht einsetzt und wir übermäßig viel essen. Zudem steht es im Verdacht, bei einigen Menschen Überempfindlichkeitsreaktionen hervorzurufen. (Mehr Informationen dazu finden Sie in der Dr. Watson Datenbank der Zusatzstoffe.)
Wie gefährlich ist der Geschmacksverstärker Glutamat?
Suppenrezepte: